Kriminalfall WGS-Stuttgart Wohnungsbaugesellschaft Stuttgart
und der DBV-Versicherungen
Privater Blog
Artikel aus der Sicht eines damaligen Vertriebsmitarbeiters
Hinweis:
Auf diesem Blog gibt es kein Impressum, da es ein privater Blog ist. Aber die Justizbehörden sind informiert. Dort hat man auch meine Kontaktdaten. .
Nachtrag zum 24.08.2025
Laut einem neuen Urteil dürfen Beteiligte eines öffentlichen Gerichtsverfahrens in Publikationen namentlich genannt werden. Begründung des OLG Frankfurt: Gerichtsverfahren sind öffentlich. Wer hätte das gedacht.
Zitat:
(Urteil v. 8.5.2025, Az. 16 U 11/23)
„Um eine in einem Strafverfahren mitwirkende Person mit ihrem vollen Namen zu nennen, müsse auch kein zusätzliches „wissenswertes Interesse“ gegeben sein, so das OLG weiter. „
Meine Schilderungen und dieser Artikel wendet sich an die Opfer in diesem Kriminalfall , oder auch an dessen Erben, sofern es für diese wichtig ist zu erfahren, was sich hier abgespielt hat. Denn diese Vorgänge wurden im Strafverfahren verschwiegen. Ich nehme also bei diesem Artikel einen anderen Standpunkt ein, als dies die Justizbehörden getan haben. Eben aus der Sicht eines Vertrieblers.
Ich war fest angestellter Mitarbeiter der DBV-Versicherungen Wiesbaden und war dort im Vertrieb tätig. Als Bezirksleiter und Spezialist für Baufinanzierungen. Ich war gelernter Bankkaufmann mit einer Zusatzausbildung einer Bausparkasse, sowie der DBV. Ich weiß also worüber ich hier schreibe.
Auf Weisung meiner Direktion habe ich auch im Vertrieb der WGS-Stuttgart mitgearbeitet. Von 1990 bis Ende 1995. Also etwa 5 Jahre.
Worum ging es bei diesem Kriminalfall?
Es ging um geschlossene Immobilienfonds. Verkauft wurden sie als Altersvorsorge an Privatleute. Es gab zwischen 1987 und 1996 insgesamt 41 Projekte, 1997 meldete die WGS Insolvenz an. Wann die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft begann, ist mir nicht bekannt. Das Strafverfahren endete im Januar 2000. Vorsitzender Richter war Richter Wolfgang Pross. Die WGS bezahlte extrem hohe Provisionen, was auch das Gericht anmerkte. Diese hohen Provisionen lockte die besten Verkäufer des Landes an. Da wurden Begehrlichkeiten geweckt. Nicht nur bei den Verkäufern. Es gab insgesamt mehr als 38000 Geschädigte und mehr als 140 Millionen Schaden.
Ich gehe hier nicht auf die Angeklagten ein. Ob sie schuldig waren und in welchem Umfang kann ich logischerweise nicht beurteilen und tue dies auch nicht. Wie gesagt, ich habe einen anderen Standpunkt als das Gericht. Eben aus der Sicht eines Vertrieblers. Also ein anderer Blickwinkel auf die Sache.
Ich habe zu Beginn die Vertriebsleiterin Frau I.B. aus Waiblingen kennengelernt. Sie hatte mich bedrängt, meiner Direktion, der DBV den Vorschlag einer Zusammenarbeit zu machen. Das habe ich getan. Die Direktion hatte Zweifel. Es ging dabei um den Datenschutz. Aber die Habgier hatte gesiegt. Aber diese war es nicht nur. Die Direktion stand stark unter dem Druck des Vorstandes die vorgegebenen Zahlen zu erfüllen. Es war also beides. Die Gier und die Not.
Die Verkäufer waren so gut, dass sie den DBV-Kunden oft mehrere Anteile verkauft haben. Ein DBV-Mitarbeiter war meistens dabei. Die Mitarbeiter der DBV verdienten dabei sehr gut. An den Anteilen der WGS und an den Lebensversicherungen, die dabei abgeschlossen wurden. Oder auch andere Versicherungen in diesem Zuge. Verdient wurde aber auch an den Kreditvermittlungen. Einen Vertrag mit der WGS oder deren Vertrieb, hatten die Mitarbeiter der DBV nicht. Die Bezahlung erfolgte aber reibungslos und geräuschlos. Es gab keine Probleme. Ob Direktor K ebenfalls davon profitierte kann ich nicht sagen.
Der Knackpunkt an dieser Art des Verkaufs war der massenhafte Datenaustausch. Und zwar einseitig. Also von der DBV-Versicherung an den Vertrieb des WGS. Die Mitarbeiter des WGS brauchten natürlich vor dem Kundentermin die Daten der Kunden von der DBV. Nur so konnten sie sich auf das Kundengespräch vorbereiten und so im Vorfeld alle Bedenken ausräumen. Sie hatten auf alles eine Antwort. Gegen diese psychologisch geschulten Verkäufer zusammen mit den Daten der DBV hatten die DBV-Kunden keine Chance. Nicht die Spur.
Die Direktion der DBV hat dann die Vertriebsleiterin Frau I.B. zu sich eingeladen. Die zukünftige Mitarbeit wurde besprochen. Ich war dabei ausgeschlossen. Ich habe aber im Nachhinein erfahren was da besprochen wurde. Es sollte geheim sein. Die Vertriebsleiterin der WGS wurde als „nebenberufliche Mitarbeiterin“ angestellt und erhielt für alle abgeschlossene Versicherungen Provision von der DBV. Die Mitarbeiterin der WGS hat also doppelt abkassiert. Es war wie Goldfieber auf allen Seiten. Die pure Gier und hochgradig kriminell. Ich wusste es. Aber ich war auch abhängig Beschäftigter. Weil ich nicht wusste, ob ich mich strafbar gemacht hatte oder nicht, habe ich damals Selbstanzeige erstattet. Das war im Jahre 1995.
Wir, also die angestellten Vertriebsmitarbeiter, waren ja hauptsächlich im öffentlichen Dienst tätig. Das war unser Aufgabenbereich. In einem System der „Vertrauensleute“. Ich war selbst einmal ein solcher Vertrauensmann. Die Kollegen dort waren einfache Leute. Arbeiter, Angestellte und Beamte. Diemeisten hatten ein Einkommen zwischen 1600 und 1900 Netto. Der Verkauf von Immobilien basierte darauf Schulden zu machen. Also Kauf auf Pump umSteuern zu sparen. Aber welcher Angestellte oder Beamte zahlte soviel Steuern, dass sich ein solches Geschäftsmodell lohnen könnte? Es wurde sehr schnell deutlich, dass die meisten wohl ihr Erspartes verlieren würden. Nicht zuletzt auch wegen der überzogenen Provisionen.
Für jeden Vertriebsmitarbeiter war erkennbar, dass dies nicht gut gehen konnte. Nicht bei diesen Einkommensverhältnissen mit denen wir es hier zu tun hatten. Ob es aber strafbar war, wusste ich nicht. Deshalb habe ich Selbstanzeige erstattet. Für mich persönlich war dies aber auch eine Vollbremsung in Sachen WGS. Mir war auchklar, dass dies für mich Folgen haben würde, denn ein solches Vorgehen wird im Finanzgewerbe nicht verziehen.
Hätte die Justiz auf meine Selbstanzeige reagiert, hätte es sehr viele Opfer weniger gegeben, oder auch gar keine. Denn wer überschreitet seine Grenzen, wenn der Staatsanwalt im Hause ist und ermittelt? Der 4. Strafsenat am OLG Stuttgart unter seinem Vorsitzenden H, wusste davon. Meine damalige Selbstanzeige ist dann spurlos verschwunden. Aber es gibt Zeugen dafür.
Im selben Jahr hatte ich einen Vertrag mit dem STERN abgeschlossen. Dafür gab es zwei Voraussetzungen. Einmal eine eidesstattliche Versicherung über die Vorgänge und sie wollten eine Kopie meiner Selbstanzeige. Eine Veröffentlichung gab es dann aber nicht. Der Grund war der Pressestaatsanwalt.
Es sollte nicht bekannt werden, dass die DBV in krimineller Weise an diesem Kriminalfall beteiligt war. Der Grund lag darin, dass es sich bei der DBV um ein Bundesunternehmen handelte. Und die DBV wurde zu diesem Zeitpunkt von der Axaa-Versicherung übernommen. Das Bekanntwerden hätte die Übernahme gefährdet. Es ging um den Aktienkurs der DBV. Es ging um das Geld des Staates. Es ging um viel mehr als nur um Geld. Das war der Grund für das Verschwinden meiner Selbstanzeige.
Beim Prozess im Jahr 2000 hatte das Gericht diese ganzen kriminellen Umstände der Öffentlichkeit verschwiegen. Sie wurden schlichtweg von der Strafkammer und dem Vorsitzenden Pross verdunkelt. Und dies, obwohl ich dem Vorsitzenden und den Verteidigern der Angeklagten eine zweite Selbstanzeige nachgeschoben hatte. Während der Hauptverhandlung im Januar 2000.
Die Verteidiger aus Waiblingen wollten mich dann als Zeugen haben. Aber der Vorsitzende Pross hatte dies unter einem Vorwand abgelehnt. Er meinte es sei nicht relevant. Seine Bemerkung dazu konnte ich einmal bei einer Akteneinsicht lesen. Das war schon bemerkenswert. Er war ja ein Richter, der einen Kriminalfall aufklären sollte. Verdunkelung war nicht sein Geschäft.
Was macht das Vorgehen des Richters so bitter? Ich sage es ihnen:
Die Opfer wissen bis heute nichts über diese kriminellen Vorgänge. Das bedeutet, dass sie ihren Verlust auch nicht einklagen konnten. Wenn man nicht weiß, welche Kriminellen noch beteiligt waren, konnte man sie auch nicht gerichtlich auf Schadenersatz verklagen. Diese Möglichkeit wurde ihnen von dem Vorsitzenden Richter und der Staatsanwaltschaft verweigert. Man kann es auch anders sagen: Es war Verdunkelung durch Verschweigen. Oder war es Rechtsbeugung durch Verschweigen? Das überlasse ich den Lesern. Die Opfer sind Opfer geblieben.
Der Vorsitzende Richter Pross hat 4 Monate später über einen anderen Kriminalfall geurteilt. Den Kriminalfall Landeswohlfahrtsverband Stuttgart/Walsertal. Auch hier übte er sich in der Kunst der Verdunkelung. Und zwar zu100%. Und in dieser Akte war auch meine erste Selbstanzeige im Kriminalfall WGS Stuttgart. Sie wurde nie angesprochen. Nie erwähnt. Aber wie gesagt…es gibt Zeugen.
Aufgrund der Brisanz gehe ich davon aus, dass sich die Politik eingemischt hatte. Dass das JM in Stuttgart eingegriffen hatte. Normalerweise mischt sich der Justizminister nicht in das Tagesgeschäft ein. Aber hier ging es der Justiz nicht um die Opfer. sondern um das Geld des Staates. Um den Aktienkurs der DBV, wenn dies alles bekannt werden würde.
Ich hatte damals auch Kontakt zu einem Mann, der direkt dem Vorstand unterstellt war. Einem ehemaligen hohen Offizier der Bundeswehr. Ein Herr F. Ich glaube es war ein Oberst a.D., aber bei seinem Dienstgrad bin ich mir nicht mehr sicher. Er war für den öffentlichen Dienst zuständig. Für die Pflege der Beziehungen zwischen der DBV und den Behörden. Ein Lobbyist. Ihn lernte ich ganz zu Beginn kennen. Das erste Treffen mit ihm fand in einem Restaurant und Bistro gegenüber dem Stuttgarter Hauptbahnhof statt. Im Auftrag der Direktoren von Heilbronn, Stuttgart und anderen. Das Treffen sollte nicht in einer der Direktionsstellen stattfinden. Aber dies würde hier zu weit führen. In einem E-Book würde ich hier etwas tiefer einsteigen. Sonst würde das hier eine never ending story werden. Hier verhält es sich so, wie in meinem Artikel zum Kriminalfall LWV Stuttgart/Walsertal. Wer das Ende verstehen will, der muss ganz an den Anfang gehen. Ich werde mir für ein E-Book auch Zeit nehmen und beide Artikel zu den Kriminalfällen zusammenfassen.
Bei einer Akteneinsicht habe ich auch einmal ein Schreiben der DBV an die Justiz gesehen. Im Grunde stand darin eine Falschaussage. Wer aber weiß wie alles begonnen hatte, dem erklärt sich auch der Inhalt dieses Briefes. Also muss ich ganz an den Anfang gehen, denn anders ist es nicht zu verstehen. Im Grunde haben die Direktoren vorgebaut, für den Fall, dassich einmal darüber reden würde. Aber ihr Verhalten kann sehr schnell entlarvt werden. Back to the roots auch hier. Ich lege einen weiteren kriminellen Vorgang offen. Die Direktoren wollten sich nicht selbst die Hände schmutzig machen. Deshalb haben sie sich des Lobbyisten bedient. Oder um es anders auszudrücken: der Vorstand der DBV war über die Vorgänge informiert. Den Geschäftszahlen wurde damals alles untergeordnet. Die DBV hatte damals händeringend nach einem Partner gesucht. Geworden ist es dann letztlich die Axa-Versicherung. Was dieses Schreiben der DBV angeht, hat die DBV großes Glück gehabt, denn die Justizbehörden haben es nie offen gelegt. Das Verfahren mit VR Wolfgang Pross hätte ansonsten für die DBV sehr unangenehm werden können. Nicht nur wegen des Kriminalfalles WGS.
Allerdings gehe ich davon aus, dass Pross dieses Schreiben kannte. Er hatte ja die selben Akten auf dem Tisch, die ich bei meiner Akteneinsicht auch hatte. Da stellt sich schon die frage wie weit der Einfluß des Lobbyisten bei der Stuttgarter Justizbehörde ging. Genau genommen haben die kriminellen Vorgänge schon vor meiner Einstellung begonnen. Etwa ein Jahr vorher. Diese kriminellen Vorgänge waren Bedingung und Voraussetzung für meine Einstellung bei der DBV ein Jahr später. Und sie waren Grundlage meines Vertrages mit dem STERN.
Neben dem Gericht und den Verteidigern der Angeklagten, oder auch dem STERN hatte ich damals auch Kontakt zu den Rechtsanwälten der Volksbank Waiblingen in dieser Sache
Hier der Link zu dem Kriminalfall Landeswohlfahrtsverband/Walsertal. Also der Kriminalfall in dem meine erste Selbstanzeige im Kriminalfall WGS Stuttgart in den Akten war und vom 4. Strafsenat geprüft wurde. Danach ist meine Selbstanzeige von 1995 spurlos verschwunden.
Fast hätte ich es vergessen:
Durch diese Verdunkelung des Landgerichtes Stuttgart wurden nicht nur die Banken getäuscht. Auch der BGH hatte unvollständige Angaben zu dem Fall. Was für eine Täuschungsaktion!
Kapitel 11.03.2025
Vertrag mit der Wirtschaftsredaktion des STERN Hamburg
Ich habe einmal nachgesehen. Der Vertrag stammt vom 5. Oktober 1995. Aber es gab dazu eine Vorgeschichte. Der STERN hatte damals auch eine Kontaktperson in Weinstadt. Eine Kontaktperson für den Reporter und mich.
Kapitel 12.03.2025
Hinweise zu dem Datenmissbrauch durch die DBV
Es ist nicht unbedingt erforderlich, dass mithilfe der Daten die Lebensversicherungen bei der DBV abgeschlossen wurden. Der Vertrieb der WGS konnte diese auch bei anderen Unternehmen abschließen. Zum Beispiel dort, wo die Provisionen höher waren.
Nachdem der WGS über eine „nebenberufliche Mitarbeiterin“ Zugang zu den Daten erhalten hatte, brauchte der Vertrieb der WGS noch nicht einmal mehr die Mitarbeiter der DBV. Da sind dann alle Dämme gebrochen.
Im Normalfall hatten die Nebenberuflichen keinen Zugang zu diesen Daten. Bei der WGS war dies anders.
Wer war bei dem geheimen Gespräch mit der WGS dabei:
Der Direktor G.K.
Vertriebsleiter, Herr R. Zuständig für mich.
Vertriebsleiter Herr H.
Frau I.B. die ich hier schon genannt hatte.
Sie erhielt einen Vertrag als nebenberufliche Mitarbeiterin. Ihre Provisionen gingen zu Lasten der Mitarbeiter. Ich selbst habe dies erst an meinen Abrechnungen bemerkt. Für mich war dies ein weiterer Grund für eine „innere Kündigung“.
Es gab noch einen weiteren Vertriebsleiter. Er war für die Makler verantwortlich.
Kapitel 13.03.2025
Motive und Konflikte
Ich war damals Mitglied des Betriebsrates. Es gab Spannungen und Konflikte zwischen den Vertriebsmitarbeitern und der Direktion. Wobei wohl jeder Angestellte sein ganz eigenes Motiv hatte. Auch wenn die Direktion finanzielle Zusagen macht, die sie dann später nicht einhält. Das alles war bei dem einen oder anderen ein Grund zur „inneren Kündigung“. Soll heißen: „Dienst nach Vorschrift“. Das größte Problem war aber systemisch. Was diejenigen einte, die mitgemacht haben, war die Aussicht auf gutes, schnelles Geld mit dem WGS. Oder auch mit der Zusammenarbeit in einem Strukturvertrieb. Oder auch beides zusammen. Das Betriebsklima konnte man damals mit gutem Gewissen als toxisch bezeichnen.
Mein Motiv:
Ich hatte damals meine geforderten Zahlen übererfüllt und hatte deshalb auch einen Anspruch auf den Jahresvertriebsplan. Das waren 4.000 DM. Die Auszahlung wurde mir dann aber verweigert. Der Direktor K. hatte mich deshalb zu einem Einzelgespräch geladen. Er sagte mir, dass er mir das Geld bezahlen müsse, wenn ich darauf bestehen würde, aber dann wäre ich auch meinen Job los. Ich hatte mich damals für den Job entschieden. Das Geld schuldet mir die DBV noch heute. Auch eine andere finanzielle Vereinbarung hatte man nie eingehalten. Mein damaliger Vertriebsleiter und Vorgesetzter R. kann sich sicherlich noch daran erinnern. Das war damals einschneident und für mich der Grund bei der WGS mitzumachen. Allerdings habe ich mir das damals von der Direktion absegnen lassen. Die waren ja selbst ganz wild darauf.
Damals kam auch ein Generalagent der DBV auf mich zu. Auch ihm reichte sein Einkommen offenbar nicht aus. Er hatte ein ganz eigenes Geschäftsmodell mit Immobilien betrieben und die Vertriebsmitarbeiter darauf angesprochen. Auch das war der Direktion bekannt. Auch dieses Modell war nicht ganz konfliktfrei. Hohe Provisionen und Mängel an der Bausubstanz führten dazu, dass es sogar Thema in der Tageszeitung war. Ich bin daraufhin den Generalagenten angegangen und wollte Antworten, erntete aber nur Schweigen, denn er war nicht der einzige der an diesem Steuersparmodell beteiligt war und Mitarbeiter suchte die für ihn tätig waren. Einen Vertrag mit dem Vermittler, also dem Generalagenten, hatte hier auch niemand. Aber solange das Geld fließt, fragt auch niemand danach. Deshalb ist dies auch ein Graubereich, der vor allem von Außenstehenden gerne übersehen oder nicht wahrgenommen wird. Compliance war damals noch ein Fremdwort. Macht aber auch wenig Sinn, wenn die Direktion über solche Geschäfte Kenntnis hat und sie duldet, weil sie selbst davon profitiert. Aber dies würde hier zu weit führen. In diesem Artikel geht es nur um die WGS. Vielleicht schreibe ich ja in einem E-Book darüber und plaudere noch etwas.
Die Direktion hatte sich damals bemüht, Ruhe reinzubringen. War aber damit nicht sonderlich erfolgreich. Das hat dann auch zu Mobbing-Attacken geführt, die nur schwer auszuhalten waren. Sie war selbst unter enormen Erfolgsdruck. Eine Entschuldigung ist das aber nicht. Die Auswirkungen waren verheerend.
Ich war zu dieser Zeit auch mit einem Zivil verfahren beschäftigt. Da kam die Sprache auch auf eines der Motive. Die drei Berufsrichter und die Anwälte konnten dabei nur den Kopf schütteln. Die Anwälte haben darüber noch gewitzelt und sich gegenseitig die Bälle zugeworfen. Das waren Herr RA Link aus Stuttgart und Herr RA Klinger aus Schorndorrf Klägerin war Frau Sch. Sie war auch Zeugin im Verfahren LWV Stuttgart. Nachzulesen in meinem Artikel dazu.
Kapitel 14.03.2025
Wie ging es weiter?
Um den Mobbing-Attacken zu entgehen, habe ich meinen Angestelltenvertrag in einen Vertrag als freier Handelsvertreter umwandeln lassen. Kurze Zeit später haben wir uns dann getrennt. Das war im dritten Quartal 1995. Danach hatte ich keine Informationen mehr.
Ein paar Jahre später habe ich dann einen ehemaligen Kollegen in Heilbronn angerufen. Ich war neugierig, was aus meinen Kollegen geworden ist. Er selbst ist zur Konkurrenz gegangen. Ein anderer ist verstorben. Einer der Vertriebsleiter ging zur Landeskrankenhilfe. Er hatte nichts damit zu tun. Er hatte sich dagegen gestellt. Meiner wurde von der Axa übernommen, was wohl auch seinen Preis hatte. Mein Direktor hatte sich in der Folge als Hausverwalter selbständig gemacht. Ich hatte noch versucht herauszufinden, was aus einer sehr netten Kollegin geworden ist und ob es ihr gut geht. Ich hoffe, Frau G. geht es gut. Der Vorstand hatte die Direktionsstelle aufgelöst. Ich denke, die Gründe dafür liegen auf der Hand, auch wenn der Vorstand dies anders begründet hatte.
Kurze Zeit nach meinem Ausscheiden 1995 war dann auch für mich bei der WGS Schluss. Ab diesem Zeitpunkt erhielt ich keine Infos mehr.
Ich hatte auch einmal Kontakt zu einem Landtagsabgeordneten der CDU aus Backnang aufgenommen und auch mit einem Staatsanwalt des Justizministeriums. Aber wann auch immer die Sprache auf diesen Kriminalfall kam, bin ich buchstäblich gegen eine Wand gelaufen. Die Kontakte per Mail waren freundlich, aber ergebnislos.
Meine Kontakte beim JM: Staatsanwalt Köhnlein und Staatsanwalt Dr. Pichon
Ich beschuldige hiermit die Stuttgarter Justizbehörden, dem Petitionsausschuss des Landtages gefälschte, weil unvollständige Akten vorgelegt zu haben. Den Petitionsausschuss getäuscht zu haben. Ich kann gar nicht glauben, dass ich es mit einer Justizbehörde zu tun habe. Petition 15/02892
Bei mir tauchten dann am anderen Ende dunkle Wolken auf. Meine langjährige Freundin wurde dabei erwischt, wie sie bei ihrem Diensthernn Dokumente und Überweisungsträger fälschte. Über uns wurde eine Wohnung frei, in der ein krimineller Staatsanwalt eingezogen ist, was ich damals aber noch nicht wusste. Er war ihr Liebhaber. Möbel hatte er keine. Sein Briefkasten war abgeklebt. Ein Namensschild gab es auch nicht.Offenbar war es nur ein Liebesnest. Er hatte auch eine eigenartige Marotte. Immer dann, wenn ich ihn gesehen hatte, ging er schnell in die Wohnung, weil er Angst hatte seine Milch würde anbrennen. Er hatte mich einmal bei offener Türe stehen lassen und ich folgte ihm in die Küche. Ich stand am Türrahmen und habe ihm zugesehen. Der Herd war aus und er rührte in einem Edelstahltopf. Aber der war leer. Da war keine Milch drin. Er rührte in einem leeren Topf nicht vorhandene Milch. Für mich war das ziemlich verstörend. Ich habe mich dann auch umgedreht und bin wieder gegangen. Beim Hinausgehen habe ich gesehen, dass in der Wohnung keine Möbel waren. Sie war mit Matratzen ausgelegt. Der Staatsanwalt war Apostolos Milionis. Aber er war nur selten alleine in deer Wohnung. Meist war noch ein Kollege bei ihm. Dieser war dann später der Ankläger im Berufungsverfahren zum Kriminalfall LWV/Walsertal.
Ich ahnte damals noch nicht, dass mit dieser Begegnung für mich ein wahrer Höllenritt begann, der jahrzehntelang andauern sollte und auch heute noch nicht beendet ist. Es war die Nahtstelle vom Kriminalfall WGS zum Kriminalfall Landeswohlfahrtsverband Stuttgart/Walsertal.
Wie ich erst jetzt erfahren habe, hat sich auch eines der Opfer, eine Frau, das Leben genommen. Für mich stellt sich dabei die Frage, ob meine Selbstanzeige von 1995 zu spät gekommen ist. Der Gedanke daran ist für mich belastend. Ich bin mittlerweile 72 Jahre alt und wollte die Zeit, die mir noch bleibt, nutzen, um hinter mir aufzuräumen und dann erfahre ich von diesem tragischen Todesfall.
Sofern mir nicht noch etwas einfallen sollte, bin ich mit diesem Artikel fertig. Der Inhalt kann von jedermann genutzt werden. Das gilt auch für den damit verbundenen Kriminalfall LWV Stuttgart, den ich hier verlinkt habe. Er ist die Fortsetzung des Kriminalfalles WGS Stuttgart. Aber machen Sie sich vorher besser eine Kanne Kaffee. Die Zeit der Verdunkelung setzt sich fort, auch unter demselben Richter. Sie werden erleben wie ein Kriminalfall lebendig begraben wird.
Der Urheberrechtsschutz an den Texten liegt bei mir. Als Autor seit 2006 bei VG-Wort in München registriert-Karteinummer: 2674186. Ich nehme für mich die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit in Anspruch. Wobei beide Begriffe dasselbe meinen. Das Recht der freien Meinungsäußerung und diese auch öffentlich kund zu tun. Ich schreibe ausschließlich über das, was ich selbst erlebt, gelesen und erfahren habe. Ich bin also nicht auf „Hörensagen“ angewiesen.
Kapitel 02.06.2025
Verfahrensbeteiligte
Laut einem neuen Urteil dürfen Beteiligte eines öffentlichen Gerichtsverfahrens in Publikationen namentlich genannt werden.
Dagegen hatte eine Vorsitzende Richterin geklagt und verloren.
In meinem Artikel kommt hinzu, dass die Namen der Beteiligten damals auch in der örtlichen Presse genannt wurden.
Der Angeklagte war Herr N.
Der Name von VR P in meinem Artikel ist der Vorsitzende Richter Wolfgang Pross. Heute Pensionär.
Der Name des Staatsanwaltes ist mir nicht bekannt.
Der Name des Verteidigers des Angeklagten N war Herr Rechtsanwalt Dr. Kaiser aus Waiblingen.
Wie beschrieben, gibt es zwei Sichtwaisen auf die Sache. Einmal aus der Sicht des Vertriebes, also meine Sicht, sowie der Geschädigten und dann noch aus der Sicht der Angeklagten und von VR Pross.
Meine erste Selbstanzeige war ja aus dem Jahr 1995. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keinen Schaden. Hätte die Justiz reagiert, wäre auch keiner entstanden.
Frage: Wer ist schuldig? Die beiden Angeklagten oder die Stuttgarter Justizbehörden?
Dass meine zweite Selbstanzeige von VR Pross in seinem Verfahren im Jahre 2000 unterschlagen wurde, liegt womöglich auch daran? Er kannte ja meine erste Selbstanzeige spätestens aus der Akte des Kriminalfalles LWV Stuttgart-Walsertal
Da hätte ich noch eine ganz private Frage dazu:
Wurde den Angeklagten damals überhaupt mitgeteilt, dass es eine solche Selbstanzeige gab? Meine ganzen Erfahrungen in diesem Bereich sagen mir, dass man dies den Angeklagten verheimlicht hatte.
Kapitel 05.06.2025
Ich komme doch noch einmal auf die Notiz von VR Pross in Bezug auf meine Selbstanzeige zu sprechen. In Bezug auf mich war sie eher abschätzig gehalten. Naja, irgendwie musste er es ja begründen. Was aber aufgefallen ist, war der eher sehr vertraute Ton gegenüber RA Kaiser. Aus den damaligen Pressemeldungen weiß ich noch, dass er ein Honorar von etwa 50 Tsd DM erhalten hatte. Da schießt mir doch sehr spontan eine Frage durch den Kopf. Aber das geht mich nichts an.
Was mich aber etwas angeht, ist die Einordnung der Notiz. Sie war nicht in der Akte, wo sie eigentlich sein sollte. Sondern in der Akte LWV/Walsertal, wo ich sie dann bei einer Akteneinsicht gefunden habe. Hier hatte sie nichts verloren. Aber es liegt auf der Hand, dass sie zum Schutz von VR Pross falsch abgelegt wurde. Dass es Vorsatz war.
Was geschieht, wenn Aktenteile in einer anderen Akte, z.B. LWV/Walsertal abgelegt werden? Die Antwort ist einfach. Dann sind sie für übergeordnete Gerichte, wie zum Beispiel dem BGH oderB VG unsichtbar. Sie sind dann nicht mehr existent.
Das Problem hier: die Richter des 4. Strafsenates am OLG Stuttgart kannten diese Selbstanzeige. Sie haben die erste Selbstanzeige selbst geprüft. Und zwar im November 1995. Damals war sie noch in der Akte LWV/Walsertal und lag obenauf in der Akte. Nach der Hauptverhandlung wenige Wochen später ist sie dann spurlos verschwunden und tauchte nie wieder auf. Deshalb gab es eine zweite Selbstanzeige. Und diese ging während des Prozesses im Jahr 2000 direkt an Richter Wolfgang Pross und den Verteidiger RA Kaiser aus Waiblingen.
Ich glaube nicht an Zufälle. Nicht bei einem Richter, der zu erkennen gegeben hatte, dass er diesen Kriminalfall vor und rückwärts kennt.
Ich überlasse es den Lesern sich einen Reim daraus zu machen. Meine Besucher sind ja ausschließlich Juristen. Die werden das schon richtig beurteilen können. Stand Ende August 2025.
Wer mehr darüber erfahren und lesen will, dem stelle ich hier einen Link zu meinem zweiten Artiekel zur Verfügung. Der Kriminalfall WGS Stuttgart hängt mit dem Kriminalfall LWV Stuttgart /Walsertal zusammen. Hier veröffentliche ich auch eine Strafanzeige, die sich gegen die Richter des 4. Strafsenates richtet. Und zwar in seiner damaligen Besetzung und in seiner heutigen Besetzung.
Der damalige Senat hatte damals eine kriminelle Entscheidung getroffen die ich in meinem anderen Artikel auch begründe. Aber wer ist tausend Male schlimmer als diejenigen die diese Entscheidung getroffen haben? Das sind die Richter am OLG die diese kriminellen Vorgänge bis zum heutigen Tage decken. Und sie tun es, weil sie es können. so einfach ist das. Und ich schreibe ja nicht erst seit heute darüber.
In einem Brief der an den Vorsitzenden Richter Wolfgang Pross gerichtet war, habe ich ihn beschuldigt ein Rechtsbeuger ohne jede Moral und ohne jede Ehre zu sein. Beim Amtsgericht Stuttgart hatte er diesen Brief von mir vorgelesen und sich bitterlichst darüber beschwert. Dazu stehe ich auch noch heute! Es gibt nicht ein Wort, das ich zurückzunehmen habe. Wer mehr darüber lesen will, der geht am besten zu meinem nachfolgenden 2. Artikel den ich hier verlinkt habe. Zum Artikel über den Kriminalfall LWV/Walsertal.
Kriminalfall Landeswohlfahrtsverband Stuttgart
Es stimmt schon, was man vor einpaar Jahren über ihn geschrieben hatte. Er war ein erfahrener Richter. Aber wenn mich heute jemand fragt, ob er in höchst krimineller Weise seine reichhaltigen Erfahrungen dazu genutzt hat diese Erfahrungen zu mißbrauchen, dann würde ich mich wortlos umdrehen und gehen. Die Entscheidung darüber überlasse ich meinen Lesern.
Kapitel 24.10.2025
Im Augenblick ist Ruhe im Karton. Das erinnert mich an meine erste Veröffentlichung im Jahr 2006. Die Ruhe vor dem Sturm. Oder ist es der Gang in die ewige Dunkelheit. Eine immerwährende Verdunkelung durch die Justizbehörden in Stuttgart. Aber etwas ist anders. Ich kann es noch nicht einschätzen.
Ich bin kein Fan von social media. Aber im Augenblick überlege ich mir meine beiden Artikel auch dort zu posten. Möglicherweise auch auf englisch., bzw. zu verlinken.